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Speicherdauer

Erfahren Sie, was Speicherdauern sind.

📖 Definition

Die Speicherdauern gehören zu den grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes. Sie ergeben sich aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Artikel 5.1.e DSGVO) und tragen zum Recht auf Vergessenwerden bei.

🔗 Schlüsselartikel: – Art. 5 DSGVO (Speicherbegrenzung) – Art. 30 DSGVO (Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis) – Art. 13–14 DSGVO (Information der betroffenen Personen)

Konkret müssen Sie für jede Verarbeitung festlegen:

  • eine feste Dauer (oder eine Reihe von Dauern je Phase),

  • und/oder ein objektives Kriterium zur Berechnung (z. B. "+3 Jahre nach dem letzten aktiven Kontakt").


🔄 Der Lebenszyklus der Daten

Die Aufbewahrung gliedert sich in aufeinanderfolgende Phasen. Dieser Zyklus bestimmt Ihre Regeln.

Phase
Zweck
Zugang
Beispiel für Dauer

Aktive Nutzung

Operativer Betrieb

Umfassend (Fachabteilung)

Vertragsdauer + Durchführung

Zwischenarchivierung

Nachweis / Rechtsverteidigung

Eingeschränkt (Need-to-know)

Gesetzliche Verjährung (z. B. 5 Jahre)

Dauerhafte Archivierung

Historisches Interesse

Sehr eingeschränkt

Übergabe / Sortierung durch Behörden

Anonymisierung

Statistiken / Forschung

Nicht identifizierbare Daten

Unbegrenzt wenn irreversibel

Löschung

Ende des Zyklus

Nach Ablauf der Phasen


🧭 Wie werden sie bestimmt (Methode)

  1. Den Zweck klären → Was machen Sie tatsächlich mit den Daten? Wofür dienen sie?

  2. Die Phasen kartieren → aktive Nutzung → Zwischenarchivierung → Anonymisierung/Löschung

  3. Rechtsgrundlagen und Referenzen identifizieren → Gesetze & branchenspezifische Vorschriften, Beschlüsse der Aufsichtsbehörden, Referenzrahmen, Branchenpraktiken

  4. Eine klare Regel festlegen → "X Jahre nach [Ereignis], dann Archivierung Y Jahre, dann Löschung" → oder "solange…, dann Z Jahre nach / Kriterium"

  5. Die Umsetzung organisierenAutomatische oder gesteuerte Bereinigung, Protokollierung, Ausführungsnachweise

  6. Informieren und dokumentieren → Datenschutzinformation (Art. 13–14), Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30), interne Richtlinie

Wenn es keine eindeutige Referenz gibt, wählen Sie eine dem Zweck angemessene Dauer und dokumentieren Sie die Analyse (Accountability).


🧪 Beispiele für Regeln (anzupassen)

Kontext
Daten
Zusammengefasste Regel

B2B-Interessenten

Identität, Kontakt, Opt-in-Nachweis

3 Jahre nach letztem aktivem Kontakt, dann Löschung

HR – Bewerber

Lebenslauf, Anschreiben, Gespräche

2 Jahre nach letztem Kontakt mit dem Bewerber, sofern kein Widerspruch

Kunden

Vertrag, Rechnungsstellung

Vertrag + 5 Jahre (Nachweis), dann Archivierung/Löschung

Videoüberwachung

Bilder

Maximal 30 Tage, außer bei Vorfall (Beweisverfahren)

Cookies

Kennungen, Präferenzen

Dauer gemäß Banner und Einwilligungsnachweis

Diese Werte variieren je nach anwendbaren Rechtstexten, Ihrer Branche und Ihren Risiken: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen.


👥 Wer sollte einbezogen werden?

  • Fachverantwortlicher der Verarbeitung: Operativer Bedarf, auslösende Ereignisse

  • Datenschutzbeauftragter / Rechtsabteilung: Compliance, anwendbare Rechtstexte, Balance zwischen Rechten und Freiheiten

  • Archiv: Aufbewahrungsfristen, Sortierung, Übergabe, endgültige Bestimmung

  • CISO / IT: Bereinigung, Anonymisierung, Zugriffsbeschränkung, Protokolle

  • Auftragsverarbeiter: Konforme Ausführung gemäß schriftlichen Anweisungen


✅ Die Anwendung kontrollieren (Audits)

  • Regelmäßig überprüfen: Angemessenheit der Speicherdauern, Durchführung der Bereinigungen, Zugang zur Archivierung, Anonymisierung

  • Vorgänge nachverfolgen: Löschprotokolle, Bereinigungsberichte, Logs

  • Bei jeder Änderung von Zweck, Rechtsgrundlage, Dienstleister überprüfen…


🧰 Umsetzung in Dastra

1) Im Verarbeitungsverzeichnis

  • Geben Sie eine lesbare Regel pro Datensatz ein: "3 Jahre nach letztem aktivem Kontakt (Interessent), dann Löschung"

  • Fügen Sie das auslösende Kriterium hinzu (z. B. "Datum der letzten CRM-Aktivität", "Vertragsende")

  • Verknüpfen Sie die Referenzen (Rechtstext, interner Referenzrahmen)

2) Die Bereinigung automatisieren/steuern

  • Planen Sie wiederkehrende Aufgaben (Überprüfungen, Bereinigungen, Nachweisexporte)

  • Nutzen Sie Workflows und Erinnerungen für Fristen

3) Nachweise

  • Hinterlegen Sie Löschprotokolle, Bereinigungsberichte, Skripte, Ausführungstickets in der Dokumentenverwaltung der Verarbeitung


🔐 Zwischenarchivierung & Sicherheit

  • Zugang einschränken (RBAC, Segmentierung)

  • Zugriffe protokollieren

  • Logisch trennen (Tresor/Archivbereich)

  • Bei Bedarf verschlüsseln

  • Reversibilität bei Auftragsverarbeitern vorsehen


🧪 Anonymisierung vs. Pseudonymisierung

  • Anonymisierung: irreversibel → außerhalb der DSGVO, wenn tatsächlich nicht re-identifizierbar

  • Pseudonymisierung: reversibel mit Schlüssel → weiterhin personenbezogene Daten → Dokumentieren Sie die Methode, testen Sie die Re-Identifizierbarkeit, berücksichtigen Sie Hilfsdaten.


🤖 KI & Speicherdauern

Für KI-Systeme definieren Sie separate Dauern für:

  • Training (Datensätze, Versionen),

  • Validierung / Test,

  • Inferenz-Logs (Rückverfolgbarkeit, Transparenz),

  • Evaluierungsdatensätze (Bias, Robustheit).

Verknüpfen Sie diese Dauern mit Ihrem Register der KI-Systeme, um die Kohärenz DSGVO / KI-Verordnung sicherzustellen.


📚 Nützliche Referenzen

  • Branchenspezifische Referenzrahmen, Verhaltenskodizes, Tarifverträge


▶️ Ressourcen & nächste Schritte

Webinar "Speicherdauern: Wie bestimmt man sie?"


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