Speicherdauer
Erfahren Sie, was Speicherdauern sind.
📖 Definition
Die Speicherdauern gehören zu den grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes. Sie ergeben sich aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Artikel 5.1.e DSGVO) und tragen zum Recht auf Vergessenwerden bei.
🔗 Schlüsselartikel: – Art. 5 DSGVO (Speicherbegrenzung) – Art. 30 DSGVO (Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis) – Art. 13–14 DSGVO (Information der betroffenen Personen)
Konkret müssen Sie für jede Verarbeitung festlegen:
eine feste Dauer (oder eine Reihe von Dauern je Phase),
und/oder ein objektives Kriterium zur Berechnung (z. B. "+3 Jahre nach dem letzten aktiven Kontakt").
🔄 Der Lebenszyklus der Daten
Die Aufbewahrung gliedert sich in aufeinanderfolgende Phasen. Dieser Zyklus bestimmt Ihre Regeln.
Aktive Nutzung
Operativer Betrieb
Umfassend (Fachabteilung)
Vertragsdauer + Durchführung
Zwischenarchivierung
Nachweis / Rechtsverteidigung
Eingeschränkt (Need-to-know)
Gesetzliche Verjährung (z. B. 5 Jahre)
Dauerhafte Archivierung
Historisches Interesse
Sehr eingeschränkt
Übergabe / Sortierung durch Behörden
Anonymisierung
Statistiken / Forschung
Nicht identifizierbare Daten
Unbegrenzt wenn irreversibel
Löschung
Ende des Zyklus
—
Nach Ablauf der Phasen
🧭 Wie werden sie bestimmt (Methode)
Den Zweck klären → Was machen Sie tatsächlich mit den Daten? Wofür dienen sie?
Die Phasen kartieren → aktive Nutzung → Zwischenarchivierung → Anonymisierung/Löschung
Rechtsgrundlagen und Referenzen identifizieren → Gesetze & branchenspezifische Vorschriften, Beschlüsse der Aufsichtsbehörden, Referenzrahmen, Branchenpraktiken
Eine klare Regel festlegen → "X Jahre nach [Ereignis], dann Archivierung Y Jahre, dann Löschung" → oder "solange…, dann Z Jahre nach / Kriterium"
Die Umsetzung organisieren → Automatische oder gesteuerte Bereinigung, Protokollierung, Ausführungsnachweise
Informieren und dokumentieren → Datenschutzinformation (Art. 13–14), Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30), interne Richtlinie
Wenn es keine eindeutige Referenz gibt, wählen Sie eine dem Zweck angemessene Dauer und dokumentieren Sie die Analyse (Accountability).
🧪 Beispiele für Regeln (anzupassen)
B2B-Interessenten
Identität, Kontakt, Opt-in-Nachweis
3 Jahre nach letztem aktivem Kontakt, dann Löschung
HR – Bewerber
Lebenslauf, Anschreiben, Gespräche
2 Jahre nach letztem Kontakt mit dem Bewerber, sofern kein Widerspruch
Kunden
Vertrag, Rechnungsstellung
Vertrag + 5 Jahre (Nachweis), dann Archivierung/Löschung
Videoüberwachung
Bilder
Maximal 30 Tage, außer bei Vorfall (Beweisverfahren)
Cookies
Kennungen, Präferenzen
Dauer gemäß Banner und Einwilligungsnachweis
Diese Werte variieren je nach anwendbaren Rechtstexten, Ihrer Branche und Ihren Risiken: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen.
👥 Wer sollte einbezogen werden?
Fachverantwortlicher der Verarbeitung: Operativer Bedarf, auslösende Ereignisse
Datenschutzbeauftragter / Rechtsabteilung: Compliance, anwendbare Rechtstexte, Balance zwischen Rechten und Freiheiten
Archiv: Aufbewahrungsfristen, Sortierung, Übergabe, endgültige Bestimmung
CISO / IT: Bereinigung, Anonymisierung, Zugriffsbeschränkung, Protokolle
Auftragsverarbeiter: Konforme Ausführung gemäß schriftlichen Anweisungen
✅ Die Anwendung kontrollieren (Audits)
Regelmäßig überprüfen: Angemessenheit der Speicherdauern, Durchführung der Bereinigungen, Zugang zur Archivierung, Anonymisierung
Vorgänge nachverfolgen: Löschprotokolle, Bereinigungsberichte, Logs
Bei jeder Änderung von Zweck, Rechtsgrundlage, Dienstleister überprüfen…
🧰 Umsetzung in Dastra
1) Im Verarbeitungsverzeichnis
Geben Sie eine lesbare Regel pro Datensatz ein: "3 Jahre nach letztem aktivem Kontakt (Interessent), dann Löschung"
Fügen Sie das auslösende Kriterium hinzu (z. B. "Datum der letzten CRM-Aktivität", "Vertragsende")
Verknüpfen Sie die Referenzen (Rechtstext, interner Referenzrahmen)
2) Die Bereinigung automatisieren/steuern
Planen Sie wiederkehrende Aufgaben (Überprüfungen, Bereinigungen, Nachweisexporte)
Nutzen Sie Workflows und Erinnerungen für Fristen
3) Nachweise
Hinterlegen Sie Löschprotokolle, Bereinigungsberichte, Skripte, Ausführungstickets in der Dokumentenverwaltung der Verarbeitung
🔐 Zwischenarchivierung & Sicherheit
Zugang einschränken (RBAC, Segmentierung)
Zugriffe protokollieren
Logisch trennen (Tresor/Archivbereich)
Bei Bedarf verschlüsseln
Reversibilität bei Auftragsverarbeitern vorsehen
🧪 Anonymisierung vs. Pseudonymisierung
Anonymisierung: irreversibel → außerhalb der DSGVO, wenn tatsächlich nicht re-identifizierbar
Pseudonymisierung: reversibel mit Schlüssel → weiterhin personenbezogene Daten → Dokumentieren Sie die Methode, testen Sie die Re-Identifizierbarkeit, berücksichtigen Sie Hilfsdaten.
🤖 KI & Speicherdauern
Für KI-Systeme definieren Sie separate Dauern für:
Training (Datensätze, Versionen),
Validierung / Test,
Inferenz-Logs (Rückverfolgbarkeit, Transparenz),
Evaluierungsdatensätze (Bias, Robustheit).
Verknüpfen Sie diese Dauern mit Ihrem Register der KI-Systeme, um die Kohärenz DSGVO / KI-Verordnung sicherzustellen.
📚 Nützliche Referenzen
Branchenspezifische Referenzrahmen, Verhaltenskodizes, Tarifverträge
▶️ Ressourcen & nächste Schritte
Webinar "Speicherdauern: Wie bestimmt man sie?"
Gute Praxis: Formulieren Sie umsetzbare Regeln ("X Jahre nach [Ereignis] → Bereinigung / Anonymisierung"), testen Sie diese in einem begrenzten Bereich und verallgemeinern Sie dann. Dastra hilft Ihnen bei der Dokumentation, Planung und dem Nachweis der Ausführung.
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