Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA / DPIA)
Erfahren Sie, was eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist.
📖 Was ist eine DSFA?
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), vorgesehen durch Artikel 35 der DSGVO, ist ein Compliance-Mechanismus, der darauf abzielt:
Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu identifizieren und zu minimieren,
Die Compliance mit der DSGVO nachzuweisen,
Und den Datenschutz durch Technikgestaltung von Anfang an zu integrieren (Privacy by Design).
⚖️ Die DSFA bezieht sich auf die Risiken für die Personen, nicht auf die Risiken für die Organisation.
DSFA = DPIA = PIA = Privacy Impact Assessment = Datenschutz-Folgenabschätzung
🧩 Die drei Bestandteile einer DSFA
Eine DSFA ist in drei große Schritte gegliedert:
📝 Beschreibung der Verarbeitung → Ziele, Kontext, Stakeholder, Technologien, betroffene Daten.
⚖️ Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit → Analyse der rechtlichen Compliance: Zwecke, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Speicherdauern usw.
🔐 Untersuchung der Risiken und Sicherheitsmaßnahmen → Identifizierung der Risiken für die Privatsphäre und Bestimmung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikominderung.
📘 Die DSFA ist zugleich juristisch, technisch und organisatorisch: Sie bindet das gesamte Projektteam ein.
🎯 Ziel der DSFA
Die DSFA ermöglicht einer Organisation:
Ihre Compliance nachzuweisen (Accountability-Prinzip),
Risiken und Compliance-Kosten vorauszusehen,
Entwurfsentscheidungen zu dokumentieren,
Das Vertrauen der Nutzer, Kunden oder Beschäftigten zu gewährleisten.
🔍 Wann ist eine DSFA erforderlich?
Eine DSFA ist verpflichtend, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt.
Beispiele betroffener Verarbeitungen:
Intelligente Videoüberwachung,
Automatische Profilbewertung (Scoring),
Massenhafte Erhebung von Gesundheitsdaten,
Einsatz von Biometrie oder KI für personenbezogene Daten.
Verarbeitungen, die mindestens 2 der folgenden Kriterien (EDSA) aufweisen, gelten als mit hohem Risiko behaftet:
Bewertung oder Scoring,
Automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung,
Systematische Überwachung,
Sensible Daten,
Großer Umfang,
Datenabgleich,
Schutzbedürftige Personen,
Innovativer Einsatz (KI, IoT, Big Data),
Verweigerung eines Rechts oder einer Dienstleistung,
Datenübermittlungen außerhalb der EU.
🕐 Wann soll sie durchgeführt werden?
Die DSFA muss vor der Umsetzung der Verarbeitung durchgeführt werden, idealerweise bereits in der Entwurfsphase. Sie stellt eine konkrete Anwendung des Prinzips Privacy by Design dar.
Sie muss außerdem:
Regelmäßig aktualisiert werden (alle 3 bis 5 Jahre),
Bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung überarbeitet werden,
In Dastra mit Ihrem Verarbeitungsverzeichnis verknüpft werden für eine kontinuierliche Überwachung.

🔁 Die DSFA ist ein iterativer Prozess: Sie begleitet den gesamten Lebenszyklus der Verarbeitung.
⚙️ Wie wird eine DSFA durchgeführt?
1. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung bewerten
Stellen Sie sich die richtigen Fragen:
Sind die Verarbeitungszwecke bestimmt und legitim?
Ist die Rechtsgrundlage klar?
Sind die Daten minimiert, korrekt und aktuell?
Sind die Speicherdauern begrenzt?
Sind die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert?
2. Den Schutz der Betroffenenrechte prüfen
Transparente Information, klare Einwilligung, Recht auf Auskunft, Löschung, Widerspruch.
Verträge mit Auftragsverarbeitern.
Garantien bei internationalen Datenübermittlungen.
Vorgesehene Korrekturmaßnahmen im Falle eines Datenschutzvorfalls.
3. Risiken für die Privatsphäre analysieren
Für jedes befürchtete Ereignis:
Die möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Personen identifizieren (Beeinträchtigung der Privatsphäre, Ruf, Diskriminierung…).
Die Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos einschätzen.
Die vorhandenen oder geplanten Schutzmaßnahmen bestimmen.
Das Restrisiko bewerten und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen vorschlagen.
💡 Endziel: Ein akzeptables Restrisiko erreichen, das dokumentiert und begründet ist.
🧠 Wer sollte einbezogen werden?
Verantwortlicher
Trägt die Verantwortung für die DSFA und steuert deren Durchführung
Datenschutzbeauftragter
Berät, validiert die Methodik und bewertet die Restrisiken
CISO / IT-Leitung
Bringt die technische Expertise und Sicherheitsmaßnahmen ein
Fachabteilungen
Liefern die operativen Details der Verarbeitung
Auftragsverarbeiter
Übermitteln die für die Bewertung erforderlichen Informationen
Betroffene Personen
Können in bestimmten Fällen konsultiert oder vertreten werden
👥 Die DSFA ist ein kollaborativer Ansatz – sie bindet sowohl Juristen als auch operative Mitarbeiter ein.
🤖 DSFA und künstliche Intelligenz
Die KI-Verordnung führt eine spezifische Pflicht zur Dokumentation und Bewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko ein. Organisationen müssen darin aufnehmen:
Die Herkunft der Trainingsdaten,
Robustheits- und Bias-Tests,
Vorgesehene menschliche Kontrollen,
Transparenzmaßnahmen.
Dastra ermöglicht es, jede DSFA mit einem KI-System zu verknüpfen, um eine übergreifende Compliance DSGVO / KI-Verordnung sicherzustellen.
🧰 Bewährte Praktiken in Dastra
Zentralisieren Sie alle Ihre DSFAs im Modul "Verarbeitungsverzeichnis",
Nutzen Sie die vordefinierten Risikomodelle (EDSA, Aufsichtsbehörden, ISO 29134),
Arbeiten Sie mit den Teams über Kommentare und Workflows zusammen,
Exportieren Sie Ihre DSFAs als PDF für Audits,
Planen Sie automatische Überprüfungserinnerungen.
💡 Dastra führt Sie Schritt für Schritt durch die Durchführung der DSFA, dank eines interaktiven Modells und bereits integrierter Bibliotheken von Bedrohungen und Maßnahmen.
📘 Weiterführende Informationen
🎥 Webinar "Wie Sie die DSFA-Phase mit einem Tool angehen"
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