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Schritt 1: Die Einrichtung

Zunächst haben Sie sich über die Rolle des DSB und die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Benennung eines DSB informiert und entscheiden dann, ob es angebracht ist, einen DSB zu benennen oder nicht.

Ihre Wahl fällt auf einen Mitarbeiter (DSB oder nicht), der seinerseits ein Netzwerk von DSGVO-Ansprechpartnern in den verschiedenen Fachbereichen des Unternehmens definiert und leitet.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist nur obligatorisch für:

  • Öffentliche Stellen;

  • Unternehmen, deren Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert oder die in großem Umfang sogenannte "sensible" Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeiten.

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