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Einen Datenschutzbeauftragten benennen

Einen Datenschutzbeauftragten benennen

Der Datenschutzbeauftragte (DSB, oder Data Protection Officer) ist der Dirigent der DSGVO-Compliance.

Artikel 37.1 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) schreibt die Benennung eines DSB in 3 Fällen vor:

  • Wenn die Verarbeitung von einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung durchgeführt wird

  • Wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen

  • Wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht

Einen DSB in Dastra hinzufügen

Um einen DSB hinzuzufügen, navigieren Sie zur Verwaltung der Organisationseinheit.

Hinweis: Ein einzelner DSB ist einer Organisationseinheit zugeordnet.

Fügen Sie dann den DSB im vorgesehenen Feld hinzu.

Bearbeitungsfenster einer Organisationseinheit

Der DSB wird als Stakeholder hinzugefügt. Wenn der DSB eine natürliche Person ist, fügen Sie ihn als natürliche Person hinzu. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt (z. B. ein externer DSB), fügen Sie ihn als juristische Person hinzu.

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