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Eine federführende Aufsichtsbehörde hinzufügen

In der Organisationseinheit können Sie eine federführende Aufsichtsbehörde hinzufügen.

Wenn Sie eine Organisation sind, die grenzüberschreitende Datenverarbeitungen durchführt, können Sie den Mechanismus des "One-Stop-Shop" für alle Verarbeitungstätigkeiten auf europäischem Territorium nutzen.

Dieser Ansprechpartner ist die "federführende" Aufsichtsbehörde.

Zum Beispiel ist die CNIL federführende Aufsichtsbehörde für grenzüberschreitende Verarbeitungen, die von Organisationen durchgeführt werden:

  • die über mehrere Niederlassungen in der Europäischen Union verfügen und deren Hauptsitz in Frankreich liegt, wenn dieser Sitz über die Zwecke und Mittel der grenzüberschreitenden Verarbeitung entscheidet;

  • die über mehrere Niederlassungen in der Europäischen Union verfügen, deren Hauptsitz nicht über die Zwecke und Mittel der grenzüberschreitenden Verarbeitung entscheidet, aber die Niederlassung, die diese Entscheidungen trifft, in Frankreich ansässig ist;

  • die über eine einzige Niederlassung in der Europäischen Union verfügen, die in Frankreich ansässig ist.

Ist es obligatorisch?

Nein, es ist nicht obligatorisch, eine federführende Aufsichtsbehörde zu benennen oder sich bei ihr zu registrieren. Es ist jedoch sehr nützlich für die Steuerung Ihrer Compliance.

Wir empfehlen Ihnen, sie zu identifizieren. Dies ist insbesondere nützlich, um die zuständige Behörde für eine Meldung eines Datenschutzvorfalls bei grenzüberschreitender Verarbeitung zu kennen.

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