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Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)

Regulatorischer Kontext

Die Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) schreibt für bestimmte KI-Systeme die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung vor.

Diese Verpflichtung gilt, wenn das System als Hochrisiko eingestuft ist. Die Analyse muss vor der Inbetriebnahme des Systems durchgeführt werden.

Ziel der Analyse

Die Grundrechte-Folgenabschätzung zielt darauf ab:

  • Die Risiken zu identifizieren, die das KI-System für folgende Bereiche darstellen kann:

    • Privatsphäre

    • Nichtdiskriminierung

    • Meinungsfreiheit

    • Vereinigungsfreiheit

    • Unschuldsvermutung

    • Menschenwürde

    • Arbeitnehmerrechte

  • Die Schwere und Wahrscheinlichkeit dieser Risiken zu bewerten

  • Angemessene Abhilfemaßnahmen festzulegen

⚠️ Diese Analyse ist von einer DSGVO-Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zu unterscheiden, ergänzt diese aber.

Durchführung der Folgenabschätzung

Wenn Sie in Dastra ein KI-System als Hochrisiko definieren, erscheint ein Warnhinweis, der Sie auffordert, eine Folgenabschätzung durchzuführen.

Wenn Sie über das Modul Fragebögen von Dastra verfügen, bietet Ihnen dieser Warnhinweis die Schaltfläche „Folgenabschätzung durchführen". Klicken Sie darauf, es öffnet sich ein Fenster mit Fragebögen.

Wenn Sie die Fragebogenvorlage für die Folgenabschätzung installiert haben, wird diese in diesem Fenster angezeigt. Andernfalls können Sie auf „Vorlage erstellen" klicken, was Sie zum Fragebogen-Modul weiterleitet.

Sie können nun:

  • Ihre eigene Vorlage erstellen

  • Unsere bestehende Vorlage importieren

Um unsere einsatzbereite Vorlage zu importieren, klicken Sie auf Vorlage erstellen, dann Aus einer Vorlage. Dies leitet Sie zu einer Liste von Vorlagen weiter. Wählen Sie in den Filtern Von Dastra erstellte Vorlagen und wählen Sie den Typ Folgenabschätzung (PIA). Sie können auch „Folgenabschätzung für ein KI-System" in die Suchleiste eingeben.

Sie können nun Ihre Folgenabschätzung durchführen.

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