Betroffene Personen

Artikel 30 der DSGVO verlangt, im Verzeichnis eine Beschreibung der Kategorien der von der Verarbeitung betroffenen Personen einzutragen. Die Identifizierung der Arten von betroffenen Personen ermöglicht es Ihnen, die Sensibilität der Verarbeitung zu analysieren und das Risiko für die betroffenen Personen besser bewerten zu können. So hat eine Verarbeitung nicht die gleiche Sensibilität, wenn sie minderjährige Kinder in einem Krankenhaus betrifft, als eine Kundendatei in einem Geschäft.

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